AVITEL GMBH  
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Sämtliche zu erbringenden Warenverkäufe und Dienstleistungen erfolgen zu den nachgenannten Geschäftsbedingungen. Etwa entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern gelten hierdurch als nicht vereinbart. Abänderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung. Sofern einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, ist die Geltung der übrigen nicht beeinträchtigt. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, daß sie dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

 

2. Angebote/Vertragsabschluss
Die Preise gemäß Preisliste sind freibleibend und unverbindlich und gelten insofern nicht als Vertragsangebot. Sie erhöhen sich um die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.


Bestellungen gelten als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt sind bzw. die Ware ausgeliefert ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen Warenlieferungen unfrei ab Lager. Versand- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Wir behalten uns das Recht vor, die genannten Preise ohne vorherige Ankündigung zu verändern.

 

3. Lieferungsverpflichtung/ Gefahrenübergang
Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Das gilt gleichermaßen, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten von uns eintreten. In diesen Fällen können wir wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung auf die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzteren Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadenersatzansprüche gleich welcher Art zu stellen.


Die Gefahr für Untergang oder Beschädigung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald sie bei Abholung unser Lager verlassen hat oder bei Versendung mit der Übergabe an den Spediteur. Das gilt auch dann, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns übernommen werden.

 

4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Sofern die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt oder der Kunde den Bankeinzug zulässt, gilt ein Skontoabzug von 3 % als vereinbart. Der Bankeinzug erfolgt unmittelbar mit Rechnungsstellung. Ein Skontoabzug auf verrechnete Gutschriftsbeträge ist nicht zulässig. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung.


Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstandenen Kosten dem Kunden berechnet. Vom Tage der Fälligkeit an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.


Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung von Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Vorbehaltsware bleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen Sache ver- oder bearbeitet, an der dieser das Alleineigentum erwirbt (§ 947 f BGB), so steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu, und zwar in der Höhe, die sich aus dem Verhältnis des Wertes des dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Kaufpreises zum Wert der neuen Sache ergibt.


Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf die Ware weder verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt und ermächtigt. Bis auf Widerruf ist der Käufer berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.


Gerät der Käufer in Vermögensverfall oder kommt er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nicht mehr nach, so hat er uns Zutritt zu der sich in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren.

 

6. Gewährleistung / Mängelrüge / Schadenersatz
Lieferungen sind nach Empfang hinsichtlich ihrer Fehlerfreiheit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu beanstanden.


Wir übernehmen die Gewährleistung für die Lieferung mängelfreier Waren. Die Gewährleistung für Produkte beträgt mindestens 1/2 Jahr oder nach Maßgabe der Hersteller, falls diese längere Fristen gewähren. Wir haben für den Fall vorhandener Mängel wahlweise das Recht zur Nachbesserung bzw. auf Ersatzlieferung. Bei zweifach fehlgeschlagenen Versuchen einer Beseitigung von Mängeln ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen haften wir mit der für den ursprünglichen Verkaufsgegenstand geltenden Gewährleistungsfrist.
Sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns sowie unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen oder Zahlungen ist der jeweilige Firmensitz. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind das Amts- bzw. Landgericht am Firmensitz, sofern der Geschäftspartner Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Geschäftspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht